Datenschutz - Ihr Lotse

Sammer Datenschutz
ist Ihr Steuermann durch die „Untiefen“ der DSGVO u.d. BDSG (neu)

DATENSCHUTZ-BERATUNG

Aber ganz offen:

Ein externer Datenschutzbeauftragter hat natürlich nicht nur Vorteile gegenüber einem internen. Falls Sie sich aus guten Gründen für einen internen Beauftragten entschieden haben, möchten Sie ihn auf seine Tätigkeit vorbereiten bzw. ihm beim Aufbau des Datenschutz-managements oder der täglichen Arbeit externe Unterstützung bieten.
Ich berate Sie gern in kleinerem oder größerem Umfang – wie Sie es eben benötigen.
Übrigens:

auch wenn Sie keinen DSB bestellen müssen,
weil bei Ihnen weniger als 10 / 20 Beschäftigte
mit personenbezogenen Daten arbeiten:
die Datenschutzgesetze gelten natürlich trotzdem für Ihr/jedes Unternehmen.

Hier helfe ich gern, um pragmatisch und im Aufwand angemessene Lösungen mit Ihnen
zu erarbeiten.

MITARBEITER-SCHULUNGEN
- der gesetzliche Hintergrund

Nach Bundesdatenschutzgesetz und der DSGVO sind Sie nicht nur verpflichtet, Ihre Mitarbeiter/-innen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, auf das Datengeheimnis zu verpflichten.

Sie müssen sie auch mit den Regelungen des Datenschutzes vertraut machen, also schulen.

Aus meiner Erfahrung ist eine Kombination aus Präsenz-Schulungen und technologisch gestützter Information optimal. Präsenzschulungen sind persönlich, direkt und hochgradig interaktiv.
Videoschulungen als Ergänzung können dagegen auch in kleinen Häppchen regelmäßig an eine große Anzahl Beschäftigte bei vertretbaren Kosten vermittelt werden.

Da ich überzeugt von diesem Vorgehen bin, biete ich auch beides an:
Gern informiere ich Sie und/oder Ihre Beschäftigten persönlich vor Ort über die Anforderungen und die praktische Bedeutung des Datenschutzes – abgestimmt auf Ihre Organisation.

Für die Online-Video-Schulungen biete ich meine Lösung „90 Sekunden Datenschutz“ an.

Mitarbeiter zu rechtssicherem Handeln zu befähigen ist eine notwendige Maßnahme für Unter-nehmen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert vom Datenschutzbeauftragten,
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen, wenn diese mit personenbezogenen Daten umgehen.
In der DSGVO heißt es:
„Dem Datenschutzbeauftragten obliegen zumindest folgende Aufgaben:
a) Unterrichtung und Beratung der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen,
hinsichtlich ihrer Pflichten nach dieser Verordnung“  (Artikel 39 DSGVO)


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